Die Mitgliedschaft besteht bis zur fristgemäßen Kündigung durch das Mitglied. Die Mitgliedsbeiträge werden pro Kalenderjahr erhoben.
Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht bis zum 30. September schriftlich gekündigt wird.
Der Mitgliedsausweis ist mit einem Überlappungszeitraum von insgesamt 3 Monaten, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 28. Februar des Folgejahres gültig.
Haben Sie Ihre Mitgliedschaft gekündigt, tritt die Kündigung zum 31.12. des Kündigungsjahres ein.