Kündigung / Beendigung der Mitgliedschaft?

» Ich möchte die Mitgliedschaft kündigen. Was muss ich tun?
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss satzungsgemäß bis zum 30.09. des laufenden Jahres schriftlich erfolgen und wird dann zum 31.12. wirksam. Später eingehende Kündigungen wirken erst zum 31.12. des Folgejahres. Nach Erhalt der Kündigung wird Ihnen umgehend eine Kündigungsbestätigung zugesandt. Bitte beachten Sie, die Partner bzw. die Familienmitglieder einzeln aufzuführen, für die gekündigt werden soll. Im Todesfall bitte Kopie der Sterbeurkunde an uns senden.

» Kann ich auch für das laufende Jahr kündigen?
Nein, dies ist grundsätzlich nicht möglich, nur zum Jahresende (31.12.).

» Kann ich meine Mitgliedschaft ruhen lassen, z.B. wegen Auslandsaufenthalt oder Arbeitslosigkeit?
Nein, es gibt keine Möglichkeit die Mit­gliedschaft ruhen zu lassen. Bei einem Auslandsaufenthalt bedenken Sie, dass Ihre DAV-Versicherung weltweit gilt und dass wir Ihre Mitgliederzeitschrift „Panorama“ bei Vorliegen einer korrekten Adresse weltweit versenden.