Sofern sie im selben Haushalt leben und ein gemeinsames Konto haben, von dem der Mitgliedsbeitrag eingezogen wird, können auch unverheiratete Paare eine A- und B-Mitgliedschaft beantragen.
Sofern sie im selben Haushalt leben und ein gemeinsames Konto haben, von dem der Mitgliedsbeitrag eingezogen wird, können auch unverheiratete Paare eine A- und B-Mitgliedschaft beantragen.