Wichtige Infos für euch kurz zusammengefasst (ausführliche Infos weiter unten)
- Für Euren Besuch bei uns gelten bis auf weiteres wieder die Nachweispflicht gemäß der 3G-Regel: GEIMPFT, Getestet oder GENESEN!
- Unsere Öffnungszeiten sind von Dienstag bis Freitag 16 bis 22 Uhr. Samstag, Sonntag (+Feiertag) 13 bis 21 Uhr.
- Kletterbetrieb Indoor und Outdoor geöffnet. Zum Seilklettern sowie für den Sicherungsautomat ist keine Reservierung nötig.
- Unsere aktuellen Hygienemaßnahmen findet ihr ausführlich weiter unten.
Wir freuen uns euch wieder zu sehen!
Hygienekonzept Kletterzentrum Allgäu
Stand 17.02.22
I. Für den Zugang zu unseren Sportstätten gilt allgemein 3G:
Der Zugang zur Anlage ist dann allgemein nach „3G Regelungen“ nur noch:
- Personen gestattet, die im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet (siehe unten „Testungen“) sind. Noch nicht eingeschulte Kinder, Kinder bis zum sechsten Geburtstag, und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, stehen getesteten Personen gleich.
- zudem gilt eine Personenobergrenze (maximal 50 % der Kapazität)
Allgemeines:
- Ausschluss vom Trainingsbetrieb und Verwehrung des Zutritts zur Sportstätte inklusive Zuschauerbereich für
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
- Personen mit Kontakt zu COVID19Fällen in den letzten 14 Tagen, zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen.
- Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes).
2. Maskenpflicht: Es herrscht im gesamten Anlagenbereich grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht.
Dies gilt auch für den Sichernden beim Seilklettern. Lediglich für Kletterer und Boulderer, die sich an den Wänden befinden, beim Duschen und im Bistrobereich beim Essen am Tisch gilt derzeit keine Maskenpflicht.
Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Maske tragen.
Für das Personal gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der jeweils geltenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
3. Mindestabstand: Im gesamten Anlagenbereich wird empfohlen möglichst einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m im In- und Outdoorbereich einzuhalten.
Sanitäre Einrichtungen, Duschen und Umkleiden:
Bei der Nutzung der sanitären Einrichtungen wird die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen empfohlen und die Maskenpflicht zu beachten. Es wird für einen stetigen Luftaustausch gesorgt. Lediglich beim Duschen selbst darf auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
Für die Bistrobetriebe gilt allgemein 2G
Die Nutzung der Gastronomie vor Ort ist nur Personen gestattet, die im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen oder unter 14 Jahre alt sind. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sind, können ebenfalls zugelassen werden.
Kletterregeln:
- Partnercheck: Weiterhin wichtig, allerdings mit dem nötigen Abstand von 1,50 Metern.
- Im Boulderbereich ist bis auf Widerruf das Spotten zu unterlassen. Bitte bouldert mit den nötigen Sicherheitsreserven.
Eintrittsprozess:
Die Nutzung der Schnellspur ist für geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV und genesene Personen nach § 2 Nr. 4 SchAusnahmV möglich, die ihren Impf- / Genesenenstatus and der Eintrittskasse überprüfen lassen und einer Speicherung im System zugestimmt haben.
Gruppen:
Veranstalter von Gruppenveranstaltungen und Trainings haben die aktuelle BayIfSMV das aktuelle Rahmenkonzept Sport des Bay. Innenministeriums zu beachten.
Testungen:
Als gültige Testnachweise werden anerkannt:
- Negativer PCR-Test (max. 48 Stunden alt) oder Antigen-Schnelltest zur professionellen Anwendung (max. 24 Stunden alt). Diese könnt ihr im Rahmen der Jedermann-Testungen nach Bayerischem Testangebot in lokalen Testzentren und bei niedergelassenen Ärzten, Apotheken und vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Stellen durchführen lassen. Über das Ergebnis wird eine Bescheinigung (digital oder in Papierform) erstellt, die ihr uns bitte mitbringt und vorzeigt.
- Auch wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, sind die Hygienevorschriften (Maske, Abstand) in jedem Fall zu beachten und einzuhalten.
Auch wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, sind die Hygienevorschriften (Maske, Abstand) in jedem Fall zu beachten und einzuhalten.
Aufgrund der mangelnden räumlichen Gegebenheiten und dem zeitlichen Verzug beim Eintrittsprozess, müssen wir Euch bitten von externen Testmöglichkeiten Gebrauch zu machen. In unmittelbarer Nähe zu den Anlagen sind an folgenden Adressen Schnelltests möglich: https://www.landkreis-ostallgaeu.de/testzentren.html
Hygiene:
- Im Anlagenbereich Indoor besteht Maskenpflicht. Dies gilt auch für den Sichernden beim Seilklettern. Lediglich für Kletterer und Boulderer, die sich an den Wänden befinden, gilt derzeit keine Maskenpflicht. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit.
- Die Umkleiden sind geöffnet und dürfen unter Verwendung einer Maske (Ausnahmen Kinder siehe oben) genutzt werden. Wascht Euch unmittelbar vor dem Klettern auf den Anlagen die Hände. Die unten genannten allgemeinen Hygienemaßnahmen sind zwingend einzuhalten.
- Auf der gesamten Anlage wird ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen empfohlen.
- Wir weisen darauf hin, dass wir Indoor aus hygienischen Gründen sehr intensiv Frischluft zuführen werden. Nehmt Euch daher, sollte es mal kühler werden warme Kleidung mit, da Indoor die Temperatur dadurch absinken wird.
- Empfehlung zur Verwendung von Magnesia zur Verhinderung von Schmierinfektionen: „Magnesia Alba“ als verbreitetes Hilfsmittel im Klettersport hat einen PH-Wert von mindestens 10. Im basischen Bereich sind Viren schon nach kurzer Expositionszeit nicht mehr nachweisbar. Als zusätzliche Maßnahme wird die Verwendung von Liquidchalk mit mindestens 70% Alkohol empfohlen. Laut Prof. Dr. med. Volker Schöffl (Arzt des Deutschen Nationalteams Sportklettern und Mitglied der IFSC Medical Commission) hat Liquidchalk ab 70% Alkoholgehalt eine desinfizierende Wirkung. Wir verkaufen Liquidchalk am Check-in, solange der Vorrat reicht.
Wir freuen uns über diesen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Auf Grund des dynamischen Prozesses wird es voraussichtlich in der Zukunft weitere Veränderungen geben.