Nachruf auf Werner Tenbrink

Mit großer Trauer und Bestürzung nehmen wir Abschied von Werner Tenbrink.

Seit 60 Jahren war er Mitglied der DAV Sektion Füssen e.V.. Werner engagierte sich von 1978 bis 1985 und 1988 – 1989 als Jugendreferent in der Sektion und organisierte mit großem Einsatz die Ausbildung und Touren der Sektionsjugend. Das war die Blütezeit der Jungmannschaft und aus dieser Zeit sind viele Bergführer und Vorstandsmitglieder hervorgegangen, die seine Liebe zu den Bergen und der Natur weitertrugen. In seiner zuverlässigen und hilfsbereiten Art war er allseits geschätzt und beliebt. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie, seinen Freunden und allen seinen Bergkameraden.

Wer Gelegenheit hatte, ihn in den Bergen -die sein Höchstes waren- kennen zu lernen, kann verstehen, dass uns Werner sehr fehlen wird. Wir haben und werden ihn nicht vergessen und ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Selbst im Ruhestand war er noch mit seiner Sektion „auf Tour“.

Füssen im September 2022                                                                                                                                                                                                               Die Vorstandschaft

Wochenendtour im Kleinwalsertal mit Hohen Ifen am 6-7.8.2022

Auf unserer Wochenendtour im Kleinwalsertal mit Hohen Ifen und Gottesackerplateau am Samstag – Sonntag 6-7. August 2022 sind noch Plätze frei. Euch erwartet eine ausblickreiche, anspruchsvolle Wanderung mit einer Übernachtung auf der Schwarzwasserhütte.

Tag 1:
Von Baad (Kleinwalsertal) via Ochsenhofer Köpfe und Grünhorn zur Schwarzwasserhütte. Aufstieg 1100 m, Abstieg 700 m.
Tag 2: Von der Hütte über den Hohen Ifen zum Gottesackerplateau, Gottesackeralpe (verfallen), Abstieg ins Tal. Aufstieg 700 m, Abstieg 1100 m.

Weitere Infos zur Tour und Anmeldung findet ihr hier Touren

Kletterhalle: Neue Routen geschraubt!

Kommt vorbei und probiert die gleich aus!

Ab sofort gelten auch unsere Sommeröffnungszeiten:
Dienstag, Donnerstag, Wochenende und Feiertage 13.00 bis 21.00 Uhr.

Montag, Mittwoch und Freitag geschlossen!
Bei Schlechtwetter kurzfristig geöffnet. Aktuelle Infos auf der Seite der Kletterhalle

DANKE für den tollen Arbeitseinsatz auf der Fritz-Putz-Hütte

am 28. Mai 2022


Hallo liebe Hüttenfreunde,  

wir sagen VIELEN DANK allen freiwilligen Helfern für den überaus gelungen und tollen Arbeitseinsatz am Samstag, den 28. Mai 2022! Wir haben sooooo viel geschafft und sind begeistert über die Hilfsbereitschaft und das Engagement der anwesenden Helfer!

Wir freuen uns schon auf das nächste Mal 😉

Herzliche Grüße
Das Hütten-Team

Geschäftsstelle

telefonische Erreichbarkeit und besetztes Büro montags von 9.00 – 11.00 Uhr. Termine nur nach Vereinbarung! E-Mails werden täglich gesichtet und an die entsprechenden Referate und Verantwortlichen weitergeleitet.

Telefon: 08362 – 507188; Mail: geschaeftsstelle@alpenverein-fuessen.de

Auf Italiens Skipisten Versicherungsnachweis Pflicht

Seit 01.01.2022 müssen Skifahrer*innen auf Italiens Skipisten einen Versicherungsnachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mitführen. In dem Versicherungspaket „Alpiner Sicherheits Service ASS“, das alle DAV-Mitglieder automatisch durch eine Mitgliedschaft beim DAV haben, ist auch eine Sporthaftpflichtversicherung integriert.

Die Bestätigung der Dialog Versicherung in deutscher und englischer Sprache, die zusammen mit dem DAV-Mitgliedsausweis und einem Ausweis mit Lichtbild mitgeführt werden sollte, findet ihr beim Menüpunkt ASS

Skitourenprogramm Winter 2021/2022 online

Unser Skitourenprogramm für den kommenden Winter ist online – unsere Tourenleiter haben für euch insgesamt 11 Touren von Dezember bis April zusammengestellt. Unter dem Menüpunkt „Touren & Kurse“ findet ihr alle Infos dazu und könnt anhand von Filterkriterien die passende Tour für euch raussuchen.

Der DAV wird klimaneutral

DAV-Hauptversammlung beschließt Klimaneutralität bis 2030

Am 29. und 30. Oktober fand die Hauptversammlung des Deutschen Alpenvereins (DAV) in Friedrichshafen unter strengen Corona-Auflagen statt. Rund 360 Delegierte aus 220 Sektionen trafen sich am Messegelände der Bodenseestadt und setzten dort ein klares Zeichen: Bis zum Jahr 2030 will der größte Bergsportverband der Welt klimaneutral sein. Er konkretisiert damit den Beschluss der DAV-Hauptversammlung 2019 zum konsequenten Klimaschutz.

DAV-Präsident Josef Klenner sagte im Anschluss an die Entscheidung: „Gemeinsam gehen wir im Deutschen Alpenverein einen massiven Schritt in Richtung Zukunft. Mit diesem Schritt tragen wir die Verantwortung, die uns als Teil der Bergsportgemeinde und als große zivilgesellschaftliche Kraft zukommt.“

Beitragsbild Bildrechte DAV/Silvan Metz

DAV Kletterzentrum Allgäu – wir haben geöffnet!

Wichtige Infos für euch kurz zusammengefasst (ausführliche Infos weiter unten)

  • Für Euren Besuch bei uns gelten bis auf weiteres wieder die Nachweispflicht gemäß der 3G-Regel: GEIMPFT, Getestet oder GENESEN!
  • Unsere Öffnungszeiten sind von Dienstag bis Freitag 16 bis 22 Uhr. Samstag, Sonntag (+Feiertag) 13 bis 21 Uhr.
  • Kletterbetrieb Indoor und Outdoor geöffnet. Zum Seilklettern sowie für den Sicherungsautomat ist keine Reservierung nötig.
  • Unsere aktuellen Hygienemaßnahmen findet ihr ausführlich weiter unten.

Wir freuen uns euch wieder zu sehen!


Hygienekonzept Kletterzentrum Allgäu 

Stand 17.02.22 

I. Für den Zugang zu unseren Sportstätten gilt allgemein 3G:

Der Zugang zur Anlage ist dann allgemein nach „3G Regelungen“ nur noch:

  • Personen gestattet, die im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet (siehe unten „Testungen“) sind. Noch nicht eingeschulte Kinder, Kinder bis zum sechsten Geburtstag, und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, stehen getesteten Personen gleich.
  • zudem gilt eine Personenobergrenze (maximal 50 % der Kapazität)

Allgemeines:

  1. Ausschluss vom Trainingsbetrieb und Verwehrung des Zutritts zur Sportstätte inklusive Zuschauerbereich für
    • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
    • Personen mit Kontakt zu COVID­19­Fällen in den letzten 14 Tagen, zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen.
    • Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
    • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes).

2. Maskenpflicht: Es herrscht im gesamten Anlagenbereich grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht.

Dies gilt auch für den Sichernden beim Seilklettern. Lediglich für Kletterer und Boulderer, die sich an den Wänden befinden, beim Duschen und im Bistrobereich beim Essen am Tisch gilt derzeit keine Maskenpflicht.

Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Maske tragen.

Für das Personal gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der jeweils geltenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.

3. Mindestabstand: Im gesamten Anlagenbereich wird empfohlen möglichst einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m im In- und Outdoorbereich einzuhalten.

Sanitäre Einrichtungen, Duschen und Umkleiden:

Bei der Nutzung der sanitären Einrichtungen wird die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen empfohlen und die Maskenpflicht zu beachten. Es wird für einen stetigen Luftaustausch gesorgt. Lediglich beim Duschen selbst darf auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

Für die Bistrobetriebe gilt allgemein 2G

Die Nutzung der Gastronomie vor Ort ist nur Personen gestattet, die im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen oder unter 14 Jahre alt sind. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sind, können ebenfalls zugelassen werden.

Kletterregeln:

  1. Partnercheck: Weiterhin wichtig, allerdings mit dem nötigen Abstand von 1,50 Metern.
  2. Im Boulderbereich ist bis auf Widerruf das Spotten zu unterlassen. Bitte bouldert mit den nötigen Sicherheitsreserven.

Eintrittsprozess:

Die Nutzung der Schnellspur ist für geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV und genesene Personen nach § 2 Nr. 4 SchAusnahmV möglich, die ihren Impf- / Genesenenstatus and der Eintrittskasse überprüfen lassen und einer Speicherung im System zugestimmt haben.

Gruppen:

Veranstalter von Gruppenveranstaltungen und Trainings haben die aktuelle BayIfSMV das aktuelle Rahmenkonzept Sport des Bay. Innenministeriums zu beachten.

Testungen:

Als gültige Testnachweise werden anerkannt:

  • Negativer PCR-Test (max. 48 Stunden alt) oder Antigen-Schnelltest zur professionellen Anwendung (max. 24 Stunden alt). Diese könnt ihr im Rahmen der Jedermann-Testungen nach Bayerischem Testangebot in lokalen Testzentren und bei niedergelassenen Ärzten, Apotheken und vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Stellen durchführen lassen. Über das Ergebnis wird eine Bescheinigung (digital oder in Papierform) erstellt, die ihr uns bitte mitbringt und vorzeigt.
  • Auch wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, sind die Hygienevorschriften (Maske, Abstand) in jedem Fall zu beachten und einzuhalten.

Auch wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, sind die Hygienevorschriften (Maske, Abstand) in jedem Fall zu beachten und einzuhalten.

Aufgrund der mangelnden räumlichen Gegebenheiten und dem zeitlichen Verzug beim Eintrittsprozess, müssen wir Euch bitten von externen Testmöglichkeiten Gebrauch zu machen. In unmittelbarer Nähe zu den Anlagen sind an folgenden Adressen Schnelltests möglich: https://www.landkreis-ostallgaeu.de/testzentren.html

Hygiene:

  1. Im Anlagenbereich Indoor besteht Maskenpflicht. Dies gilt auch für den Sichernden beim Seilklettern. Lediglich für Kletterer und Boulderer, die sich an den Wänden befindengilt derzeit keine Maskenpflicht. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit.
  2. Die Umkleiden sind geöffnet und dürfen unter Verwendung einer Maske (Ausnahmen Kinder siehe oben) genutzt werden. Wascht Euch unmittelbar vor dem Klettern auf den Anlagen die Hände. Die unten genannten allgemeinen Hygienemaßnahmen sind zwingend einzuhalten.
  3. Auf der gesamten Anlage wird ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen empfohlen.
  4. Wir weisen darauf hin, dass wir Indoor aus hygienischen Gründen sehr intensiv Frischluft zuführen werden. Nehmt Euch daher, sollte es mal kühler werden warme Kleidung mit, da Indoor die Temperatur dadurch absinken wird.
  5. Empfehlung zur Verwendung von Magnesia zur Verhinderung von Schmierinfektionen: „Magnesia Alba“ als verbreitetes Hilfsmittel im Klettersport hat einen PH-Wert von mindestens 10. Im basischen Bereich sind Viren schon nach kurzer Expositionszeit nicht mehr nachweisbar. Als zusätzliche Maßnahme wird die Verwendung von Liquidchalk mit mindestens 70% Alkohol empfohlen. Laut Prof. Dr. med. Volker Schöffl (Arzt des Deutschen Nationalteams Sportklettern und Mitglied der IFSC Medical Commission) hat Liquidchalk ab 70% Alkoholgehalt eine desinfizierende Wirkung. Wir verkaufen Liquidchalk am Check-in, solange der Vorrat reicht.

Wir freuen uns über diesen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Auf Grund des dynamischen Prozesses wird es voraussichtlich in der Zukunft weitere Veränderungen geben.


Unsere Hütten starten in die Saison

Wir öffnen auch wieder unsere Hütten! Ab dem 18. Juni 2021 geht’s auf der Fritz-Putz-Hütte los und Sektionsmitglieder können ab 1. Juni bereits wieder auf die Sepp-Sollner-Hütte. Es gibt allerdings einiges an Neuerungen in Sachen Corona-Regeln in und um die Hütten – deshalb bitte vor der Buchung die Infos durchlesen!

Weitere Infos unter: https://alpenverein-fuessen.de/huetten/